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Ihr Förderantrag

Schritt-für-Schritt-Begleitung zum Online-Antragsformular

Sie möchten ein Projekt einreichen, das die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Ostbayern verbessert – das freut uns sehr. Dieses Dokument begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Antragsformular der KUNO-Stiftung und erklärt, was in jedem Feld gefragt ist. So können Sie Ihren Antrag vollständig und sicher einreichen.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Anträge müssen bis zum 1. März eines Jahres eingereicht sein, um in der jährlichen Stiftungsratssitzung berücksichtigt zu werden.

Wichtige Hinweise vor dem Start

Das Online-Formular kann aktuell nicht zwischengespeichert werden. Am besten schreiben Sie Ihre Texte zunächst in einem Dokument (z. B. Word) vor, speichern Sie es und fügen sie dann per Copy & Paste in die entsprechenden Felder ein. Die Texte müssen direkt in den Feldern stehen – eine beigefügte Datei genügt nicht, da wir die Angaben maschinenlesbar in unserer Datenbank benötigen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie diese Site und unser Antragsformular nebeneinander öffnen und Schritt für Schritt durchgehen.

Ihre Anträge werden inhaltlich zunächst von Medizinerinnen und Medizinern geprüft, sollten aber so formuliert sein, dass sie auch für Laien verständlich sind. Bitte vermeiden Sie Fachjargon, wo es möglich ist, und erklären Sie Fachbegriffe kurz. Formulieren Sie präzise – weniger ist oft mehr.

Abschnitt A – Angaben zur Organisation

Organisation (Pflichtfeld): Tragen Sie hier den Namen Ihrer Klinik oder Einrichtung ein, z. B. ‚Klinik St. Hedwig‘ oder ‚UKR‘. Andere Organisationen können wir nur in bestimmten Ausnahmefällen unterstützen. Unsere Förderrichtlinien und unsere Geschäftsstelle verraten Ihnen gerne mehr.

Abschnitt B – Angaben zur Projektleitung

Die Projektleitung ist die Person, die das Projekt inhaltlich verantwortet und als direkte Ansprechperson für die KUNO-Stiftung zur Verfügung steht. Alle Rückmeldungen der Stiftung gehen an diese Person.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur in Rücksprache mit Vorstand oder Geschäftsführung Ihres Hauses gestellt werden kann. Sollten Projektleitung und Antragsteller laut § 3 nicht dieselbe Person sein, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Dazu genügt ein formloses Schreiben, dass Sie unter „Zusätzliche Dokumente“ hochladen können.

Abschnitt C – Angaben zum Projekt

Erst- und Folgeantrag: Bitte wählen Sie im Dropdown-Menü aus, um was es sich bei dem Projekt handelt. Ist es ein Folgeantrag, geben Sie bitte die Nummer des aktuell laufenden Projekts ein. (z. B. 130/25j)

Projektbezeichnung (Pflichtfeld): Ein kurzer, prägnanter Name für Ihr Vorhaben.

Beschreibung des Projekts (Pflichtfeld, max. 4.000 Zeichen): Erläutern Sie, was Sie konkret vorhaben: Was soll umgesetzt werden, und wie wollen Sie vorgehen?

Wirkung (Pflichtfeld, max. 2.000 Zeichen): Beschreiben Sie, welchen konkreten Nutzen das Projekt für Patientinnen und Patienten, das Personal oder die Einrichtung hat.

Nachhaltigkeit (max. 2.000 Zeichen): Erläutern Sie, wie das Projekt nach Ende der Förderung weitergeführt oder finanziert werden soll. Falls das nicht möglich ist, aktivieren Sie bitte die Checkbox, dass es sich um eine Strukturförderung handelt.

Abschnitt D – Angaben zu den Kosten

Bitte schlüsseln Sie das Budget wie aufgeführt auf. Die Summe der Unterpositionen muss mit dem Gesamtbetrag der beantragten Mittel übereinstimmen.

  • Gesamtkosten des Projekts (Pflichtfeld): Alle anfallenden Kosten, unabhängig von der Finanzierungsquelle.
  • Beantragte Mittel bei der KUNO-Stiftung (Pflichtfeld): Der Betrag, den Sie von der KUNO-Stiftung beantragen.
  • davon Personalkosten: z. B. Gehälter, Honorare. Bitte kalkulieren Sie mögliche Tariferhöhungen bereits ein.
  • davon Sachkosten: z. B. Verbrauchsmaterialien, Kosten für wissenschaftliche Analysen oder medizinisches Material.
  • davon Ausgaben für Geräte: z. B. medizinische Geräte oder technische Ausstattung.

Abschnitt E – Projektstart

  • Projektbeginn (Pflichtfeld): Geplantes Startdatum Ihres Projekts. Bitte beachten Sie: Startet das Projekt nicht innerhalb eines Jahres nach Bewilligung, erlischt die Förderzusage automatisch.
  • Projektdauer in Monaten (Pflichtfeld): Geplante Gesamtlaufzeit. Anschubfinanzierungen sind auf maximal 24 Monate begrenzt.
  • Einmalige Anschaffungen: Tragen Sie bei Projektbeginn ein, wann Sie Ihre Anschaffung tätigen wollen. Als Projektdauer können Sie einen Monat auswählen. Kalkulieren Sie bitte nicht zu knapp: Sie müssen die Anschaffung ein Jahr nach Projektbeginn getätigt und bezahlt haben und wir können die Gelder erst auszahlen, wenn der Kauf bereits getätigt wurde.

Abschnitt F – Zusätzliche Dokumente

Hier können Sie ergänzende Unterlagen hochladen, z. B. Kostenvoranschläge, Projektpläne oder – bei wissenschaftlichen Projekten – Angaben zur Registrierungsnummer der Forschungskoordination der Medizinischen Fakultät. Bitte beachten Sie: Anlagen ergänzen Ihren Antrag, ersetzen aber nicht die Angaben in den Textfeldern.

Abschnitt G – Erklärungen

Vor dem Absenden bestätigen Sie bitte durch Ankreuzen der vier Pflicht-Checkboxen.

Erst wenn alle vier Erklärungen angekreuzt sind, ist der Button ‚Absenden‘ aktiv.

Was passiert nach der Einreichung?

  • Prüfung: Der Stiftungsvorstand prüft Vollständigkeit und inhaltliche Plausibilität. Bei Rückfragen meldet sich die Stiftung direkt bei der angegebenen Projektleitung.
  • Entscheidung: Der Stiftungsrat entscheidet in seiner (meistens im Juli desselben Jahres stattfindenden Sitzung) über alle fristgerecht eingegangenen Anträge. Antragsteller können bei Bedarf zur Sitzung eingeladen werden, um ihr Projekt vorzustellen.
  • Bescheid: Sie erhalten eine schriftliche Zu- oder Absage. Bei Bewilligung enthält der Bescheid Ihre Projektnummer, die bewilligte Fördersumme sowie Laufzeit und Abrufmodalitäten.
  • Projektstart melden: Sobald Ihr Projekt startet, informieren Sie die Stiftung bitte unverzüglich.

Wichtige Hinweise während der Förderung

  • Mittelverwendung: Fördermittel dürfen ausschließlich für den bewilligten Zweck eingesetzt werden.
  • Mittelabruf: Möglich bis zu zweimal pro Kalenderjahr, jeweils mit Kostenaufstellung für bereits getätigte Ausgaben.
  • Berichte: Bei Projekten ab einem Jahr Laufzeit ist ein Zwischenbericht (ca. 2 Seiten) zur Hälfe der Laufzeit einzureichen. Der Abschlussbericht folgt spätestens 2 Monate nach Förderende.
  • Förderhinweis: Bitte weisen Sie in Ihrer eigenen Kommunikation auf die Förderung durch die KUNO-Stiftung hin und verwenden Sie das bereitgestellte Logo.

Fragen? Wir helfen gerne

Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle unter 0941 944 6688 oder kuno@kuno-stiftung.de